Der Schwerbehindertenausweis

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Der Schwerbehindertenausweis

Teil 1 des Artikels – Ein Schwerbehindertenausweis dient dazu, sich gegenüber Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern, Behörden und so weiter als schwerbehinderter Mensch ausweisen zu können. Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über den Schwerbehindertenausweis: Wozu braucht man einen? Bringt er Vorteile? Wer hat überhaupt Anspruch auf einen solchen Ausweis?

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© Doris Heinrichs – Fotolia.com

Wer erhält einen Schwerbehindertenausweis?

Einen Schwerbehindertenausweis erhalten – wie der Name bereits sagt – nur schwerbehinderte Menschen. Als schwerbehindert gilt man, wenn der Grad der Behinderung (GdB) nachgewiesenermaßen 50 oder mehr beträgt.

Außerdem muss der Ausweisinhaber seinen Wohnsitz in Deutschland haben, in Deutschland arbeiten oder sich gewöhnlich hier aufhalten. Der GdB wird auf der Rückseite des Ausweises eingetragen. Er kann auch nachträglich noch verändert werden, aber nur nach einer erneuten Prüfung durch das Versorgungsamt.

Die Gleichstellung mit einer schwerbehinderten Person (bei einem GdB unter 50, von mindestens aber 30) berechtigt nicht zum Erhalt eines Schwerbehindertenausweises. Lesen Sie hier mehr Informationen zum Thema “Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen

Die gesetzlichen Regelungen zum Schwerbehindertenausweis finden Sie in der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV):

www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/index.html

Wo und wie erhält man einen Schwerbehindertenausweis?

Einen Schwerbehindertenausweis beantragt man beim zuständigen Versorgungsamt beziehungsweise Landesamt. Die jeweilige Adresse kann man beim Bürgeramt der Stadt erfragen. Sie finden eine Adressliste mit Kontaktdaten für alle Bundesländer auch auf dieser Seite: www.versorgungsaemter.de

Den Antrag können Sie formlos oder mit einem Antragsformular stellen. Wenn man ein formloses Schreiben schickt, sendet das Versorgungsamt den amtlichen Antragsvordruck zu, den man dann ausgefüllt zurücksendet. Manche Versorgungsämter bieten auf ihrer Internetseite die Möglichkeit an, den Antrag online auszufüllen und abzuschicken.

Der VdK ist seinen Mitgliedern bei der Antragsstellung (und, falls nötig, beim Widerspruch bei einer Ablehnung) behilflich:

Der Weg zum Schwerbehindertenausweis

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Der Beitrag beantwortet Fragen rund um den Schwerbehindertenausweis: Antrag, Voraussetzungen und möglicher Widerspruch bei Ablehnung.

Wie lange ist der Ausweis gültig und wie kann man ihn verlängern?

Der Schwerbehindertenausweis wird für längstens fünf Jahre ausgestellt. Er kann nach Ablauf dieser Frist zweimal ohne besondere Formalitäten beim zuständigen Versorgungsamt, häufig auch beim Bürgeramt, verlängert werden. Eine unbefristete Ausstellung ist nur in Ausnahmefällen möglich: wenn beim Inhaber eine wesentliche Änderung der gesundheitlichen Verhältnisse und damit eine Änderung des GdB nicht zu erwarten ist.

Auf jeden Fall sollten Ausweisinhaber rechtzeitig an die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises denken, etwa drei Monate vor Ablauf sollte man sich darum kümmern. Ist der Ausweis bereits zweimal verlängert worden, ist kein Verlängerungsfeld mehr frei. Dann muss ein neuer Ausweis beantragt werden.

Wenn sich der Gesundheitszustand wesentlich verändert (verbessert oder verschlechtert) hat, sind Inhaber des Schwerbehindertenausweise verpflichtet, dies dem Versorgungsamt mitzuteilen, damit gegebenenfalls der GdB und die Merkzeichen neu festgesetzt werden können.

Darf man mit dem Schwerbehindertenausweis eigentlich auf Behindertenparkplätzen parken?

Nein, der Besitz eines solchen Ausweise allein reicht nicht aus, um Behindertenparkplätze nutzen zu dürfen! Benötigt wird hier eine spezieller Parkausweis. Lesen Sie dazu bitte ausführlich: Behindertenparkplätze

Wann kommt der neue Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat?

Im März 2012 hat der Bundestag eine Änderung der Schwerbehinderten-Ausweisverordnung beschlossen. Damit wird es ab Januar 2013 möglich sein, einen Schwerbehindertenausweis im praktischen Scheckkartenformat zu beantragen. Den genauen Zeitpunkt für Umstellung auf das neue Format legt aber jedes Bundesland für sich fest. Spätestens ab dem 1.1.2015 werden nur noch die neuen Ausweise ausgestellt (die alten Ausweise behalten weiterhin ihre Gültigkeit!). Das heißt: Es besteht kein Umtauschzwang, alle Nachteilsausgleiche können auch mit dem alten Ausweis weiterhin in Anspruch genommen werden.

Die Unterschiede zwischen alten und neuem Schwerbehindertenausweis: Der bisher ausgestellte Papierausweis hat das relativ große Format von 13,5 mal 9,5 Zentimeter. Künftig wird der Schwerbehindertenausweis in Plastik gefertigt und dasselbe kleine Format haben wie etwa EC-Karten, der neue Personalausweis oder der neue Führerschein. Damit wird der Ausweis benutzerfreundlicher. Er enthält außerdem erstmals den Nachweis der Schwerbehinderung in englischer Sprache sowie eine Kennzeichnung in Brailleschrift, damit blinde und sehbehinderte Menschen den Ausweis von ihren anderen Karten gleicher Größe unterscheiden können.

Wie der neue Ausweis aussieht, können Sie in diesem Faltblatt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sehen. Dort finden Sie auch weitere Infos rund um den neuen Schwerbehindertenausweis:

Zu Teil 2 des Artikels: Der Schwerbehindertenausweis, Fortsetzung


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2 Gedanken zu „Der Schwerbehindertenausweis

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